Fördermitglied werden
Warum sollte ich Fördermitglied beim BRK Kreisverband Neu-Ulm werden?
Als Fördermitglied des BRK Kreisverbandes Neu-Ulm unterstützen Sie das BRK Neu-Ulm mit seinen vielfältigen Aufgaben im gesamten Landkreis Neu-Ulm.
Vor allem im Ehrenamt und im Katastrophenschutz steht das BRK vor immer größeren finanziellen Herausforderungen, welche nur mit Ihrer Unterstützung gemeistert werden können.
Innerhalb des BRK Kreisverbandes Neu-Ulm sind 400 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer rund um die Uhr für sie verfügbar, um Ihnen in einer Notsituation zur Seite zu stehen.
Sei es nach einem Unfall, nach einem Todesfall in der Familie, im Falle einer Evakuierung, oder aber nach einem anderen existenzbedrohenden Ereignis. Auf das BRK und seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer können Sie zählen.
Unsere Katastrophenschutzeinheiten kamen u.a. bei Vermisstensuchen, Rettungsaktionen an Badeseen, Evakuierungen zur Entschärfung mehrerer Fliegerbomben, Bus und Zugunglücken, sowie der Corona Pandemie zum Einsatz.
Da die Aus-und Fortbildung der Helferinnen und Helfer, sowie die Vorhaltung des Materials, der Schutzausrüstung und der Fahrzeuge sehr kostenintensiv ist, sind wir auf ihre Mitgliedsbeiträge angewiesen, um unsere Aufgaben weiterhin so gut erfüllen zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeiten sind eine ausgeprägte Kinder-und Jugendarbeit innerhalb der Wasserwacht, der Bereitschaften und des Jugendrotkreuzes.
Kinder und Jugendliche aller Alterststufen werden an die verschiedenen Aufgaben innerhalb des BRK herangeführt und so bereits umfassend für spätere Tätigkeiten vorbereitet.
Wie profitieren Sie noch von einer Fördermitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beim BRK Neu-Ulm berechtigt Sie zur kostenlosen Inanspruchnahme unseres Auslands- und Inlandsrückholungsdienstes. Versichert sind Mitglieder des BRK Neu-Ulm sowie deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebende/n Partner/in, wenn die/der Partner/in dem BRK-Kreisverband Neu-Ulm namentlich gemeldet wurde). Ein Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn der fällige Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde.
Auslandsrückholung
Im Notfall steht für Sie, je nach Art des medizinischen Notfalls, ein modernes Ambulanzflugzeug mit einer Intensiveinheit bereit. Zwei Piloten, ein flugerfahrener Notarzt und weiteres medizinisches Personal bilden ein Team, welches Sie während des Fluges bestens versorgt und in ein deutsches Krankenhaus verlegt.
- Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten.
- Mehr Chancen für die Rückholung aus Krisengebieten.
- Keine Altersbegrenzung.
- Kein Ausschluss bei Vorerkrankungen.
- Übrigens: was wir alle nicht hoffen – aber so holen wir Sie auch im Falle des Ablebens aus dem Ausland kostenlos zurück.
Inlandsrückholung
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine Rückholung aus dem Ausland kann überall in der Bundesrepublik von einem gleichwertig hohem medizinischen Versorgungsstandard ausgegangen werden. Deshalb übernehmen die Krankenkassen in Deutschland auch nur die Kosten einer medizinisch gebotenen Verlegung in Fach- oder Spezialkliniken.
Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im deutschen Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause? Die vertraute Umgebung fehlt, der Besuch naher Angehöriger oder Freunde ist kaum möglich und eine Verlegung in eine Klinik am Heimatort auf eigene Rechnung übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten.
Grundlage des Inlandrückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus. Ausnahmen in besonderen Fällen sind möglich. Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes.
Denn zum Gesund werden gehört auch das häusliche Umfeld und das Wissen: meine Freunde und Familie sind nicht hunderte von Kilometer entfernt.